2. Halbjahr 2022

Juli 2022

Klimaantrag

Klimawandel begrenzen – Stadtverwaltung treibhausgasneutral

Wir haben diese Woche einen neuen Antrag gestellt. Dieser soll dafür sorgen, fundamentale Änderungen in der Northeimer Stadtverwaltung einzuleiten. Aus unserer Perspektive sind deutliche Reduktionen der Treibhausgasemissionen in der Verwaltung notwendig.

Dafür haben wir in unserem Antrag Ziele gesetzt, welche durch die Verwaltung mit konkreten Maßnahmen verbunden werden sollen. Zusätzlich wird ein Monitoringsystem eingeführt, welches jährlich mehrfach über die Fortschritte der Verwaltung berichtet. Damit diese Ziele erreicht werden können, stellen wir ein jährliches Budget. 

Unser Antrag in voller Länge findet ihr in der PDF. In der zweiten PDF findet ihr ein grundsätzliches Schreiben zur Begründung für mehr Klimaschutz. Einen Auszug führen wir hier aus:

Der Stadtrat Northeim beschließt ein breites Konzept aufzustellen, wie die Stadtverwaltung perspektivisch treibhausgasneutral werden soll, um das Pariser 1,5 °C Ziel einzuhalten. Darunter fallen insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen:

  1. Die Stadtverwaltung wird in ihrer täglichen Verwaltungsarbeit bis 2030 treibhausgasneutral.
  2. Die städtischen Liegenschaften werden, sofern es technisch möglich ist, bis 2035 treibhausgasneutral.
  3. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept, wie die oben genannten Zielsetzungen erreicht und bereits in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 konzeptionell integriert werden können. Zusätzlich wird ein Monitoringsystem eingeführt, welches die Zwischenstände bis zum Erreichen der oben genannten Ziele erfasst. Dafür ist eine einfache Berichtsform zu entwickeln, die den Rat regelmäßig (unterjährig) allgemeinverständlich über wichtige Parameter dieser Aufgabenbereiche informiert.
  4. Zum Erreichen dieser Ziele wird im Haushaltsplan ein jährliches Klimabudget von mindestens einer Million Euro bereitgestellt. Dies sind rein städtische Finanzmittel, planbare Förderungen sind nicht mit anzurechnen. Das Klimabudget darf lediglich für die Sanierung von Bestandsgebäuden, den infrastrukturellen Ausbau einer treibhausgasneutralen Mobilitätswende, Maßnahmen zur Klimaanpassung und für vorbereitende Untersuchungen genutzt werden.